Allgemeine Rottweiler Union (ARU)  ZVR-Zahl: 452318497
Der Verein ist angeschlossen dem Verein „Vereingte Rassehunde Züchter e.V. – Deutsches Hunde Stammbuch (VRZ e.V – DHS)

Rahmenzuchtordnung

Mindestalter für die Zuchtverwendung zum Zeitpunkt des Deckaktes ist für Zuchthündinnen 18 Monate bzw. die 3. Läufigkeit bis Vollendung des 8. Lebensjahres, für Deckrüden 14 Monate bis Vollendung des 10. Lebensjahres, wenn alle Auflagen, wie folgt beschrieben  -  erfüllt sind.

Zuchttauglich sind jene Rottweiler mit gültiger Ahnentafel (von jedem Verein) , die durch die Chipnummer dem Hund zuzuordnen sind.
Zur Zucht zugelassene Rottweiler müssen eine Zuchttauglichkeitsbescheinigung vom Tierarzt oder Zuchtwart ausgestellt bekommen, wo auf Formwert und Wesen nach dem gültigen FCI-Standard für Rottweiler im Rahmen des Tierschutzgesetzes geachtet wird.
Der Zuchtwart darf nicht seine eigenen Hunde zuchttauglich schreiben, bzw. seine eigenen Würfe abnehmen.

Jeder Zuchthund, welcher nach 2022 in die Zucht gegangen ist, muss über ein DNA-Profil verfügen. 

Folgendene Gesundheitsuntersuchungen sind vor Zuchtzulassung für beide Elterntiere vorgeschrieben:

HD, LÜW,  ED, OCD-Schulter  geröngt und befundet von einem Tierarzt frühestens im 13. Lebensmonat, (zugelassene Befundungsstellen),sowie Laborergebnisse über JLPP. (Träger dürfen nicht zusammen verpaart werden)

Es darf nur mit „HD A“ und „HD B“ -Hunden gezüchtet werden - bei LÜW ist die Zucht mit „frei“ und „Typ1“ erlaubt -  betreffend  ED herrscht Zuchtverbot bei ED++ und ED +++ , OCD (Schulter)  darf nur mit „frei“ und  „Übergang (Verdacht)“ gezüchtet werden.

Zusätzlich müssen alle Hunde, die nach  6/2025 in die Zucht gehen bzw. nach  6/2025  Würfe haben noch folgende Gesundheitsuntersuchungen (frühestens im 13. Lebensmonat) absolvieren bzw. nachholen:

AUGEN: Katarakt, RD, PRA, Hypoplasie, CEA, Linsenluxation, PHTVL/PHPV - Untersuchungen nach ECVO-Verordnung - Zuchtverbot bei einer positiven Diagnose.

HERZ: Zuchtzulassung nur mit Hunden mit Herzultraschalluntersuchung von einem Tierarzt, welcher dafür ausgestattet ist, untersucht und von ihm als unauffällig  befundet wurden.

BLUTLABOR (Schildrüsenerkrankungen) – Zuchtverbot bei positivem Befund.

Ausländische Deckrüden müssen diese 3 Untersuchungen nicht vorweisen, wenn es der betreuende Rasseklub des jeweiligen Landes nicht fordert.

Man kann eine Mutterhündin nur jede 2. Läufigkeit belegen, außer bei geringer Welpenanzahl (bis zu 4 Welpen) darf sie bei der nächsten Läufigkeit wieder belegt werden, jedoch ist die nächste Läufigkeit dann auszusetzen.

Ein Rüde darf nicht mehr als 2 Hündinnen pro Kalenderwoche decken.

Eine enge Inzucht ist verboten, Linienzucht maximal  2. Generation auf  3. Generation ist zulässig, wenn körperliche und geistige Merkmale von diesem gedoppeltem Hund überdurchschnittlich und korrekt sind, mit dem Ziel diesen Ausgangstyp zu erreichen.

Die Auswahl der Zuchtpartner steht den Züchtern frei, sofern alle Auflagen eingehalten werden.

Welpen dürfen frühestens ab der vollendeten 8. Lebenswoche  ,wenn vom Tierarzt als gesund befundet und der Wurfmeldeschein vollständig ausgefüllt und vom Tierarzt oder Zuchtwart, welcher den Wurf abgenommen hat, abgestempelt und unterschrieben wurde  -  dem Alter entsprechenend geimpft, mehrfach entwurmt , gechipt und registriert mit Kaufvertrag und EU-Pass abgegeben werden!

Eventuelle Mängel und Erbfehler bei Welpen (wie Zahnfehlstellung, Hodenfehler, Knickrute....)  werden im Wurfmeldeschein vom Tierarzt oder Zuchtwart notiert und sind dann auch in der Ahnentafel des jeweiligen Welpen vermerkt. Welpeninteressenten sind diesbezüglich hinzuweisen, bzw. ist bei solchen Welpen der Preis zu mindern und im Kaufvertrag zu vermerken.
Verpaarungen, wo vermehrt Erbfehler aufgetreten sind, dürfen nicht wiederholt werden, nachweislich schlecht vererbenden Zuchttieren kann die erteilte Zuchttauglichkeit wieder entzogen werden.

Jeder Züchter hat vor dem ersten Wurf eine Zwingerschutzkarte (welche wir von unserem Überverband VRZ/DHS beziehen) bei uns zu beantragen, wo er einen Zwingernamen wählen kann, diese kostet einmalig 40 Euro, eine Ahnentafel kostet inkl. Bearbeitungsgebühr 20 Euro pro Welpe. (jeweils zu überweisen auf das  Vereinskonto)

Die Namen der Welpen gehen in der Zuchtstätte nach dem Alphabet, alle Welpen des ersten Wurfes beginnen mit dem Anfangsbuchstaben „ A“, beim zweiten Wurf  mit „B“ u.s.w.

Verstöße gegen all diese genannten Auflagen kann zur Zuchtsperre bis hin zum Zuchtverbot im Verein ARU im VRZe.V. führen. Die Einhaltung der Zuchtauflagen wird von der ARUimVRZe.V. überwacht.

Die Ahnentafeln der Welpen werden vom „DHS“ ausgefertigt, nachdem wir, die „ ARU“  dem angeschlossenen Verein „VRZ-DHS“  alle Unterlagen den genannten Auflagen entsprechend zukommen lassen , dieser überprüft diese nochmals, sendet uns die Ahnentafeln der Welpen dann zu -  und diese werden von uns „der ARU“ zusätzlich abgestempelt, den Züchtern zugestellt und von den Züchtern unterschrieben den neuen Besitzern übergeben.

Alle Würfe und Zuchthunde, sowie deren Unterlagen werden im  DHS dem Zuchtbuch von VRZe.V , welchem wir angeschlossen sind, dokumentiert und  gespeichert.

Als Züchter gilt der Eigentümer der Hündin zum Zeitpunkt des Deckaktes, bei eventuellem Eigentumswechsel kann das Zuchtrecht auf den Käufer übergehen, was schriftlich festzulegen ist.
Ebenso können Hündinnen zur Zuchtmiete weiter gegeben/übernommen werden, was genauestens schriftlich zu fixieren ist.
Jeder Züchter muss über ausreichende Grundkenntnisse in der Rottweilerzucht verfügen, jede Haltung von Zuchthunden muss bei den zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden gemeldet bzw. bewilligt sein.