Rahmenzuchtordnung

Mindestalter für Zuchthündinnen ist 14 Monate bzw. die 2. Läufigkeit. Mindestalter für Deckrüden ist 13 Monate. Bei gutem Gesundheits und Allgemeinzustand der Zuchthunde, sowie allen erfüllten Auflagen - mit Genehmigung auch früher möglich.

Zuchttauglich sind jene Hunde mit gültiger Ahnentafel, die entweder durch Tätowier- oder Chipnummer dem Hund zuzuordnen sind.

Bei uns zur Zucht zugelassene Rottweiler müssen entweder die Zuchttauglichkeitsprüfung bestehen ODER bei einer Ausstellung mindestens die Note "Sehr gut" bekommen. In beiden Fällen wird auf den Formwert und auf das Wesen nach dem gültigen FCI-Rassestandard im Rahmen des Tierschutzgesetzes geachtet.

Zuchttauglichkeitsprüfungen gibts jährlich bei unseren Rottweiler-Ausstellungen, können aber auch extra, natürlich mit Aufpreis angefordert werden.

Die Zuchttauglichkeitsprüfung kann erst mit 15 Monaten absolviert werden, außer vom Tierarzt kann bereits mit 13 Monaten eine Zuchttauglichkeitsbescheinigung ausgestellt werden. Auswertungen von HD- und ED-Röntgen (natürlich durch den Tierarzt oder der Vet.Med.Uni-Klinik) gelten erst ab dem 13. Lebensmonat.

Gezüchtet darf nur mit HD- und ED-freien Hunden, HD, ED,OCD, JLPP geprüft sowie ein DNA-Profil erstellt,  sodaß jederzeit nachweisbar ist, dass die Elterntiere stimmen ! oder Hunden mit Übergangsformen werden bzw. bei ED mit max. leichter Form. Ausbilden können Sie Ihren Liebling bei jedem Verein bzw. Verband, wird auch in den Ahnenpass eingetragen.

Man kann eine gesunde Mutterhündin zweimal hintereinander belegen, die nächste Läufigkeit ist jedoch auszusetzen. Die Welpen müssen vor Abgabe mindestens 8 Wochen alt sein, geimpft, mehrfach entwurmt und gechipt. Der Zuchtwart oder Tierarzt hat die Welpen mindestens einmal anzuschauen, sozusagen den Wurf abzunehmen. Der Preis einer Ahnentafel beträgt 18 Euro pro Hund.

Jeder Züchter hat vor dem ersten Wurf bei uns via Mail eine Zwingerschutzkarte zu beantragen, wo er seinen Zwingernamen wählen kann.

Er sollte 2 Namen angeben, denn sollte einer bereits vergeben sein, so wird von der ARU der zweite genommen.

Preis einer Zwingerschutzkarte beträgt einmalig 40 Euro, welches auf das Vereinskonto (siehe unter Navigationsleiste "Der Vorstand") zu überweisen ist. Zwingerschutzkarten (kostenpflichtig), Nennformulare, Wurfmeldescheine und Deckscheine können Sie kostenlos per Mail an info@rottweiler-zucht.at anfordern.

Man beginnt beim ersten Wurf mit den Vornamen aller Welpen mit A (z.B. Astor vom Rottweilerhof, Amba vom Rottweilerhof usw., beim nächsten Wurf tragen alle Welpen den Vornamen mit dem Anfangsbuchstaben B usw. usw.

Verstöße gegen alle diese genannten Auflagen kann zur Zuchtsperre bis hin zum Zuchtverbot in unserem Verein ARU im VRZ e.V. führen.

Über Ausnahmeregelung entscheidet immer der Richter oder Zuchtwart, jedoch NIE über seinen eigenen Wurf, sofern der Züchter selbst Richter oder Zuchtwart ist.

Das Tierschutzgesetz ist strengstens zu beachten!